Wasserversorgung
Die Gemeinden Schönenwerd und Gretzenbach, wie auch der Dorfteil Eppenberg der Gemeinde Eppenberg-Wöschnau, werden von der Wasserversorgung Unteres Niederamt (WVUN) mit Trinkwasser beliefert. Die Wasserversorgung Unteres Niederamt ist als regionale, selbständige öffentlich-rechtliche Unternehmung organisiert und wird aktuell von den beiden Gemeinden Schönenwerd und Gretzenbach getragen. Ihr gehören unter anderem das Stufenpumpwerk (STPW) Schachen (Inbetriebsetzung 2015) und das Reservoir Föhren in Schönenwerd (Inbetriebsetzung 2019) sowie das Grundwasserpumpwerk (GWPW) Aarenfeld in Gretzenbach (Inbetriebsetzung 2020). Die Verbindungsleitung mit Aarau, welche der Sicherstellung der Wasserversorgung von Schönenwerd und Gretzenbach während dem Bau des SBB-Eppenbergtunnels diente, bleibt bestehen. Ein sogenannter Versorgungssicherheitsvertrag mit der Eniwa Wasser AG regelt den Trinkwasserbezug von Aarau bei Versorgungsengpässen.
Die Statuten der Wasserversorgung Unteres Niederamt lassen den Einbezug weiterer Gemeinden zu. Im Endausbau strebt der vom Kanton ausgearbeitete Regionale Wasserversorgungsplan (RWP) Olten Gösgen eine Verbindung zwischen Aarau und Olten an. Er ist seit 24. Oktober 2016 behördenverbindlich und hat zum Ziel, eine qualitativ einwandfreie und quantitativ gute Versorgung des Niederamtes mit Trinkwasser jederzeit sicherzustellen. Der Regionale Wasserversorgungsplan basiert auf der Klimastrategie der Regierung des Kantons Solothurn.
Wasserqualität
Das Trinkwasser der beteiligten Gemeinden wird seit März 2020 aus dem Grundwasserpumpwerk Aarenfeld gewonnen. Die gute Qualität des Grundwassers erfordert keine Behandlung. Die Wasserqualität wird gemäss den geltenden Richtlinien von einem akkreditierten Labor regelmässig untersucht und analysiert.
Analysewerte vom 28. Mai 2025:
Die Gesamthärte beträgt 20.4° fH (französische Härtegrade).
Der Nitratgehalt beträgt 9,1 mg/l.
Im Auftrag der kantonalen Lebensmittelkontrolle wurden auch die PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen inkl. lineare und nicht-lineare Isomere) analysiert. Die Werte zeigen, soweit sie überhaupt nachweisbar sind, eine mehr als hundertfache Unterschreitung der Grenzwerte nach der Verordnung des EDI über Trinkwasser (TBDV)
Analysewerte vom 2. Dezember 2024 (PBM):
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μg/L = Mikrogramm pro Liter = Millionstel Gramm pro Liter
Dokumente
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Statuten_des_offentlich-rechtlichen_Unternehmens_Wasserversorgung_Unteres_Niederamt.pdf (PDF, 931.21 kB) | Download | 0 | Statuten_des_offentlich-rechtlichen_Unternehmens_Wasserversorgung_Unteres_Niederamt.pdf |
Funktionendiagramm_Anpassung_nach_Inspektion_LK.pdf (PDF, 45.64 kB) | Download | 1 | Funktionendiagramm_Anpassung_nach_Inspektion_LK.pdf |