Benützungsreglement Hallen & Sportplatz Feld
Die Ortsvereine und örtlichen Organisationen benützen die Anlagen unter Berücksichtigung des Schulablaufs. Als ortsansässig gilt ein Verein, der gemäss Statuten seinen Sitz in Schönenwerd hat.
Die Benützung kann ausnahmsweise auch auswärtigen Organisationen bewilligt werden, unter Berücksichtigung des Schulablaufs und der Nutzung durch die Ortsvereine.
Informationen
- Datum
- 18. Juni 2013
- Herausgeber/-in
- Einwohnergemeinde Schönenwerd
Dokumente
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Benützungsreglement Hallen & Sportplatz Feld Gültigkeit ab 01.06.2013 (PDF, 1.08 MB) | Download | 0 | Benützungsreglement Hallen & Sportplatz Feld Gültigkeit ab 01.06.2013 |