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Benützungsreglement Hallen & Sportplatz Feld

Die Turnhallen mit Aussenanlagen, die Schulhäuser und der Sportplatz Feld mit allen Einrichtungen sind Eigentum der Einwohnergemeinde Schönenwerd und stehen in erster Linie der Schule zur Verfügung.
Die Ortsvereine und örtlichen Organisationen benützen die Anlagen unter Berücksichtigung des Schulablaufs. Als ortsansässig gilt ein Verein, der gemäss Statuten seinen Sitz in Schönenwerd hat.
Die Benützung kann ausnahmsweise auch auswärtigen Organisationen bewilligt werden, unter Berücksichtigung des Schulablaufs und der Nutzung durch die Ortsvereine.

Informationen

Datum
18. Juni 2013
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Schönenwerd

Dokumente

Name
Benützungsreglement Hallen & Sportplatz Feld Gültigkeit ab 01.06.2013 (PDF, 1.08 MB) Download 0 Benützungsreglement Hallen & Sportplatz Feld Gültigkeit ab 01.06.2013