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Musikschulreglement

Das Musikschulreglement regelt die Zusammenarbeit innerhalb der Musikschule, zwischen Musikschulleitung und Musiklehrpersonen, zwischen Musiklehrpersonen, Schülern und Eltern, sowie zwischen Musikschule und Gemeindebehörden.

Das Musikschulreglement ist für Behörden, Eltern und Schüler sowie für die Musikschulleitung und die Musiklehrpersonen verbindlich.

Informationen

Datum
1. August 2023
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Schönenwerd

Dokumente

Name
Musikschulreglement_Gultigkeit_01.08.2023.pdf (PDF, 3.46 MB) Download 0 Musikschulreglement_Gultigkeit_01.08.2023.pdf