Zivilstandamt Olten-Gösgen
Die Aufgaben des Zivilstandsamtes
- Personenstand
- Beurkundung
- Ausweise
Geburt
- Entstehung des Kindsverhältnisses (Artikel 252 ff ZGB)
- Meldepflicht und Melderecht
- Familienname des Kindes (Artikel 270 ZGB)
- Vornamen des Kindes (Artikel 301 Absatz 4 ZGB)
- Bürgerrecht des Kindes (Artikel 271 ZGB, Artikel 1 BüG)
- Elterliche Sorge (Artikel 296 ff ZGB)
Kindsanerkennung
- Entstehung des Kindsverhältnis
- Voraussetzungen
- Wirkungen
- Vorgehen / Notwendige Dokumente
Heirat
- Welches Zivilstandsamt ist zuständig
- Welche Dokumente werden für die zivile Trauung benötigt
- Ehevorbereitungsverfahren
- Trauung
Schlosstrauungen
In folgenden Schlössern kann man sich seit dem Jahr 2006 das Ja-Wort geben:
- Schloss Waldegg
- Schlosshof Niedergösgen
- Schloss Neu-Bechburg
- Schloss Vorderbleichenberg
- Schloss Wartenfels
Eingetragene Partnerschaft
- Welches Zivilstandsamt ist zuständig
- Welche Dokumente werden für die Registrierung der Partnerschaft benötigt
- Namensführung und Bürgerrecht
- Zeremonie
Wirkung der Scheidung auf Bürgerrecht und Name
Die Scheidung hat keine Auswirkung auf den Familiennamen, welchen die Ehegatten während der Ehe getragen haben.