Zivilstandamt Olten-Gösgen
Die Aufgaben des ZivilstandsamtesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Personenstand
- Beurkundung
- Ausweise
GeburtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Entstehung des Kindsverhältnisses (Artikel 252 ff ZGB)
- Meldepflicht und Melderecht
- Familienname des Kindes (Artikel 270 ZGB)
- Vornamen des Kindes (Artikel 301 Absatz 4 ZGB)
- Bürgerrecht des Kindes (Artikel 271 ZGB, Artikel 1 BüG)
- Elterliche Sorge (Artikel 296 ff ZGB)
KindsanerkennungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Entstehung des Kindsverhältnis
- Voraussetzungen
- Wirkungen
- Vorgehen / Notwendige Dokumente
HeiratExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Welches Zivilstandsamt ist zuständig
- Welche Dokumente werden für die zivile Trauung benötigt
- Ehevorbereitungsverfahren
- Trauung
SchlosstrauungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
In folgenden Schlössern kann man sich seit dem Jahr 2006 das Ja-Wort geben:
- Schloss WaldeggExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Schlosshof NiedergösgenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Schloss Neu-BechburgExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Schloss VorderbleichenbergExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Schloss WartenfelsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Eingetragene PartnerschaftExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Welches Zivilstandsamt ist zuständig
- Welche Dokumente werden für die Registrierung der Partnerschaft benötigt
- Namensführung und Bürgerrecht
- Zeremonie
Wirkung der Scheidung auf Bürgerrecht und NameExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Scheidung hat keine Auswirkung auf den Familiennamen, welchen die Ehegatten während der Ehe getragen haben.
Kontakt
Zivilstandamt Olten-GösgenHauptgasse 25
4603 Olten
Tel. 062 311 87 81
WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
