Oberamt Olten-Gösgen
Die Aufgaben der Oberämter sind im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) festgelegt.
- Aufsicht über Wahlen und Abstimmungen;
- Polizeiliche Vollstreckungsmassnahmen;
- Leistungen im Sozialbereich sowie im Kindes- und Erwachsenenschutz;
- Leistungen im Beratungs- und Vermittlungsbereich;
- Schlichtungswesen in Mietfragen;
- Schlichtungswesen im Bereich Gleichstellung der Geschlechter
Der Regierungsrat kann den Oberämtern durch Verordnung weitere Aufgaben übertragen.
Soziale Aufgaben
Alimentenbevorschussung und -Inkasso
- Die Oberämter erfüllen den gesetzlichen Auftrag gemäss Art. 131 und 290 ZGB.
- Die Alimentenbevorschussung bezweckt die Existenzsicherung des Kindes in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, indem sein Unterhaltsanspruch subsidiär und bedarfsgerecht erfüllt wird.
- Die Inkassohilfe bezweckt, den Unterhaltsanspruch des Kindes und den Unterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten zu vollstrecken.
Die jeweiligen Oberämter führen das Sekretariat insbesondere die Geschäftskontrolle, Protokollierung und Aktenverwaltung gemäss § 128 EG ZGB.
Abklärung und Bewilligungen
Das Oberamt erstellt bei ordentlichen und erleichterten Einbürgerungsverfahren von ausländischen Staatsangehörigen Informationsberichte.
Bewilligungen
- Ausstellen von Ausweiskarten für Reisende mit einer Behinderung
- Ausstellen von Leichenpässen
Schlichtungen
- Durchführung von Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen gemäss Art. 201 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 34sexies Gesetz über die Gerichtsorganisation (GO)
- Beratung von Ratsuchenden bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen gemäss Art. 201 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 34sexies Gesetz über die Gerichtsorganisation (GO)
Gleichstellung der Geschlechter
Durchführung von Schlichtungsverfahren nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) (Oberamt Region Solothurn)
Anlaufstelle nach dem Gesetz über das Halten von Hunden
Das Oberamt berät Sie, vermittelt und hilft Ihnen in Sachfragen und persönlichen Fragen weiter.
Vollstreckungen
- Vollstreckung von rechtskräftigen Verwaltungsverfügungen nach §§ 83 ff. VRG
- Vollstreckung von rechtskräftigen Verfügungen in Zivilsachen gemäss Zivilprozessordnung (Art. 343 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 20 EG ZPO)
Wahlen und Abstimmungen
- Regionales Wahl- und Abstimmungsbüro
- Vereidigung der Präsidien der Einwohnergemeinden, Kirchgemeinden sowie Zweckverbände