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KESB Olten-Gösgen

Mit Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst.

Die KESB sind für alle erstinstanzlichen Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und werden in drei professionelle, interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden gegliedert, die sich im Kanton Solothurn an vier Standorten befinden

Die Fachbehörden arbeiten eng mit den regionalen Sozialdiensten der Gemeinden zusammen, welche weiterhin für die Erstellung von Sozialberichten, die professionelle Führung von Mandaten des Kindes- und Erwachsenenschutzes und für die Prüfung von Berichten und Abrechnungen der Beiständinnen und Beistände zuständig sind.

Zuständigkeit

In der Regel ist die KESB am Wohnsitz der betroffenen Person zuständig. Ist ein Verfahren rechtshängig, bleibt die Zuständigkeit bis zu dessen Abschluss erhalten. Ist Gefahr im Verzug, so ist auch die Behörde am Aufenthaltsort der betroffenen Person zuständig.

Gefährdungsmeldung

Jede Person kann der KESB Meldung erstatten, wenn sie von einer Gefährdung des Kindeswohls Kenntnis erhält oder wenn eine erwachsene Person hilfebedürftig erscheint.

Eine Gefährdungsmeldung muss schriftlich an die zuständige KESB erfolgen.

Kontakt

KESB Olten-Gösgen
Amthausquai 23
4603 Olten
Tel. 062 311 86 77
kesb-og@ddi.so.ch

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