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Abzahlungsvereinbarung von ausstehenden Steuerschulden

Liegt eine definitiv veranlagte Steuerrechnung vor, so kann im Prinzip mit der Finanzverwaltung eine Ratenzahlung bis zu sechs Monatsraten formlos vereinbart werden. Dies kann schriftlich oder auch telefonisch erfolgen.

 

In begründeten Ausnahmefällen sind zusätzliche Zahlungserleichterungen möglich, welche aber durch den Gemeinderat bewilligt werden müssen. In der Regel sind dies acht Monatsraten, in Ausnahmefällen bis maximal zehn Raten.

Dazu müssen Sie ein schriftliches Gesuch an die Finanzverwaltung stellen:

Einwohnergemeinde Schönenwerd
Finanzverwaltung
Oltnerstrasse 7
5012 Schönenwerd
 

Nebst Ihren Kontaktdaten sind die Einkommensverhältnisse eines durchschnittlichen Monats aufzuführen. Bitte tragen Sie auch die ausstehende Steuerschuld und ihren Vorschlag für die Ratenzahlungen ein. Das Formular ist zu unterzeichnen.

Bitte verwenden Sie hierfür das unten aufgeführte Formular «Abzahlungsvereinbarung Gemeinde Schönenwerd». Vielen Dank.

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