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Inventaraufnahme bei Todesfällen

Nach jedem Todesfall muss ein Inventar aufgenommen werden, falls die Bruttoaktiven Fr. 40'000.00 übersteigen.

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt für Inventaraufnahmen bei Todesfällen.

Weisen die Bruttoaktiven einen geringeren Wert als Fr. 25'000.00 auf, wird eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung ausgestellt.

Inventurbeamtin der Gemeinde Schönenwerd ist die Gemeindeschreiberin, Frau Mirela Cosic,
Telefon Nr. 062 858 61 02.

Preis

im Rahmen der kantonalen Verordnung

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