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Information betreffend Freibad

20. Mai 2020

 

INFORMATION BETREFFEND FREIBAD

Am 27. Mai 2020 entscheidet der Bundesrat aufgrund des Pandemieverlaufes über die weiteren Lockerungen und Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19. Diese werden Einfluss haben wann und in welcher Form die Freibäder und die Sport- und Freizeitanlagen den Betrieb aufnehmen dürfen. Aufgrund des eingereichten Schutzkonzeptes des Verbandes für Hallen- und Freibäder wären im Freibad Schönenwerd maximal 160 Schwimmerinnen und Schwimmer im Wasser zulässig. Effektiv hätte das Schönenwerder Freibad ein Fassungsvermögen von rund 2'500 Besucherinnen und Besuchern. Der Gemeinderat sieht aktuell keine realistische Umsetzung der Vorgaben. Eine Freibadöffnung würde auch eine Aufstockung des Freibadpersonals bedeuten.

Der Gemeinderat wartet die neuen Weisungen des Bundesrates vom 27. Mai 2020 ab. Am 2. Juni 2020 beurteilt der Rat im Rahmen seiner Sitzung erneut die Lage und entscheidet über die nächsten Schritte.

DER GEMEINDERAT