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Gemeinderatssitzung vom 5. September 2017

6. September 2017
Das räumliche Teilleitbild; Leitsätze und Leitbildpläne werden zur Vernehmlassung verabschiedet
Die aktuell gültige Ortsplanung der Gemeinde Schönenwerd wurde mit Regierungsratsbeschluss RRB Nr. 2340 vom 26.11.2002 genehmigt. Sie ist somit seit 15 Jahren rechtsgültig. Nach dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) muss eine Einwohnergemeinde ihre Ortsplanung in der Regel alle 10 Jahre einer Überprüfung unterziehen und sie bei Bedarf nachführen oder anpassen.

Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz und dem überarbeiteten kantonalen Richtplan werden die Grenzen für die kommunale Entwicklung enger gesteckt. Die zukünftige Dimensionierung der Bauzone sowie der Fokus auf die Innenentwicklung stellen grosse Herausforderungen für die Gemeinden dar. Diese Themenbereiche bieten grosses Diskussionspotenzial und haben bereits bei der Erarbeitung des räumlichen Leitbildes ein grosses Gewicht. Die Einwohnergemeinde Schönenwerd setzt sich dabei mit Fragen der Mobilisierung der noch unbebauten Baulandreserven sowie den Möglichkeiten der Verdichtung im Siedlungsgebiet auseinander.

Aber auch in weiteren Bereichen stehen die Gemeinden vor planerischen Herausforderungen. Teilweise neue oder sich noch in Erarbeitung befindende (gesetzliche) Grundlagen müssen in die kommunalen Planungen übertragen, respektive in ihrem Rahmen umgesetzt werden: das teilrevidierte Gewässerschutzgesetz (2011), die Digitalisierung der Nutzungspläne nach kantonalem Datenmodell, die Revision der kantonalen Baubegriffe (2013) oder das kantonale Planungsausgleichsgesetz (PAG).

Mit dem ersten Schritt der Ortsplanungsrevision, der Erarbeitung des räumlichen Leitbilds, kommt die Einwohnergemeinde Schönenwerd diesen Aufgaben nach.

Das räumliche Leitbild hat für die räumliche Entwicklung einer Gemeinde eine wegweisende Funktion. Entsprechend ist es eine wichtige Grundlage für die kommunale wie auch für die übergeordnete und regionale Planung. Die Gemeinde entscheidet mit dem räumlichen Leitbild in den Grundzügen und mit einem relativ grossen Zeithorizont («Schönenwerd 2040»), wie sie den Boden in Zukunft nutzen will. Die Arbeiten zum räumlichen Leitbild wurden eng von der Arbeitsgruppe Ortsplanungsrevision begleitet. Entstanden ist das Leitbild in einem intensiven Arbeitsprozess mit der Arbeitsgruppe Ortsplanungsrevision, im Planungsteam und unter Einbezug der Bevölkerung. Die Bevölkerung hatte im März 2017 die Möglichkeit, sich im Rahmen der Zukunftskonferenz während zwei Halbtagen mit der Gemeinde auseinanderzusetzen und Handlungsfelder für die zukünftige Entwicklung zu definieren. Die Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung wurden im räumlichen Leitbild soweit möglich berücksichtigt und die Resultate der Zukunftskonferenz in der Arbeitsgruppe weiterdiskutiert. Schlussendlich hat der Gemeinderat eingehend über das räumliche Leitbild beraten.

Das räumliche Leitbild orientiert sich an einem Zeithorizont von gut 20 Jahren und blickt somit bis ins Jahr 2040.

Das räumliche Leitbild besteht aus den verbindlichen Leitsätzen, den Leitbildplänen und den aufgeführten Massnahmen, welche die Leitsätze detaillieren und ergänzen. Nur die Leitsätze und Leitbildpläne sind behördenverbindlich. Die ausgewiesenen Massnahmen haben orientierenden Charakter, dienen der Planungsbehörde aber als Unterstützung für die Umsetzung der Leitsätze bei der weiteren Ortsplanung von Schönenwerd.

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Sitzung die Leitsätze und die dazugehörenden Leitbildpläne beraten und diese zur Vernehmlassung an das Amt für Raumplanung verabschiedet.

Die Leitsätze und die Leitbildpläne müssen von der Gemeindeversammlung abschliessend genehmigt werden. Dafür ist eine ausserordentliche Gemeindeversammlung am 26. März 2018 vorgesehen.

In Kürze
Der Gemeinderat verabschiedet die Sitzungstermine 2018.

Infolge eines Mitarbeiteranlasses bleibt die Gemeindeverwaltung am 15. September 2017 geschlossen.





06.09.2017/Mirela Todorovic