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Allgemeinverfügung; Teilweise Aufhebung des Fischereiverbotes und Aufhebung des Betretungsverbots in Fliessgewässern des Kantons Solothurn

28. August 2026

(Diese Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung vom 13. Juli 2026)

1. Ausgangslage

Mit Allgemeinverfügung vom 13. Juli 2026 wurde für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Solothurn mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme zum Schutz der Wassertiere ein Fischerei- und Betretungsverbot verfügt. Zwischenzeitlich hat sich die Situation entschärft.

 

2. Erwägungen

Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Tagen haben die Wasserführungen in den Fliessgewässern deutlich zugenommen. Gleichzeitig haben die tieferen Tagestemperaturen in

Verbindung mit den kühlen Nächten zu einer Normalisierung der Wassertemperaturen geführt.

Die akute Gefährdung der Wassertiere hat sich dadurch deutlich reduziert. Die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Betretungsverbots sind somit nicht mehr gegeben. Das Betretungsverbot kann daher für sämtliche Fliessgewässer im Kanton aufgehoben werden.

Die aussergewöhnliche Hitze und Trockenheit von Juni bis August 2026 hatten erhebliche negative Auswirkungen auf die Wassertiere. Insbesondere die Auswirkungen auf die Fischpopulationen werden in den kommenden Wochen wissenschaftlich untersucht. Damit sich die überlebenden Fische möglichst gut erholen und fortpflanzen können, sollen die Fischbestände weiterhin geschont werden. Das bestehende Fischereiverbot in den Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel und des Chastelbaches wird bis zum Beginn der Schonzeit am 1. Oktober 2026 verlängert.

In allen übrigen Fliessgewässern ist der fischereiliche Druck deutlich geringer, weshalb das Fischereiverbot für diese aufgehoben wird.

 

3. Verfügung

Gestützt auf § 22 Abs. 1 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (VRG, BGS 124.11), Art. 5 Abs. 2 und 7 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF, SR 923.0; § 14 Abs. 2 Bst. c des Fischereigesetzes (FiG, BGS 625.11) und § 7 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 der Verordnung über die Delegation der Unterschriftenberechtigung in den Departementen vom 25. Mai 2004 (BGS 122.218) wird verfügt:

  1. Die im Amtsblatt vom 13. Juli 2026 publizierte Allgemeinverfügung betreffend Betretungs- und Fischereiverbot wird mit der vorliegenden Verfügung ersetzt.
  2. Das Betretungsverbot der Fliessgewässer wird für sämtliche Fliessgewässer im Kanton aufgehoben.
  3. Das Fischereiverbot in den Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel und des Chastelbach wird bis am 1. Oktober 2026 verlängert.
  4. Für alle übrigen Gewässer des Kantons wird das Fischereiverbot per sofort aufgehoben.  

Im Namen des Volkswirtschaftsdepartements

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