Die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 17. September 2012 ist auf das Geschäft
Schliessung Hallenbad
eingetreten. Nach § 24, Absatz 1b) der Gemeindeordnung muss über eine an der Gemeindeversammlung beratende Vorlage an der Urne abgestimmt werden, wenn es die Gemeindeversammlung mit einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten bestimmt.
Nach dem Gesetz über die politischen Rechte werden die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Schönenwerd aufgerufen, sich an dieser Urnenabstimmung zu beteiligen.
Diese findet statt am:
Sonntag, 25. November 2012
Das Wahlbüro befindet sich im Gemeindehaus und ist geöffnet am:
Samstag, 24. November 2012,
von 19.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag, 25. November 2012,
von 10.00 bis 12.00 Uhr
Die Zustellung der Abstimmungsunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt bis Samstag, 3. November 2012. Die briefliche Stimmabgabe kann ab Erhalt des Materials per Post oder via Briefkasten beim Gemeindehaus erfolgen. Das Zustellkuvert mit dem Stimmzettel muss bis am Abstimmungssamstag, 24.00 Uhr in den Briefkasten beim Gemeindehaus eingeworfen oder als Brief frankiert per Post zugestellt werden (letzte Postfachleerung am Abstimmungssamstag, 11.00 Uhr).
Der Gemeinderat