Verkehrspolizeiliche Massnahme
Verkehrspolizeiliche Massnahmen
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Schönenwerd hat am 11. August 2020 folgende temporäre Verkehrsmassnahmen beschlossen:
Bestehende Signalisation:
Verbot für Motorwagen und Motorräder (2.13)
- Hechtenweg, Abschnitt Gugenstrasse bis Stauwehrstrasse
Befristete Signalisation: für den Bau des Umgehungsgewässers durch die Eniwa, voraussichtlich bis ca. Juni 2021
1. Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen (2.01)
mit der Zusatztafel: «ausgenommen Zufahrt zur Baustelle Eniwa
sowie ab Gugenstrasse zusätzlich mit der Distanztafel: (50 m)
2. Verbot für Fussgänger in beiden Richtungen (2.15) ab Gugenstrasse mit der
Distanztafel: 50 m
Einer allfälligen Beschwerde ist die aufschiebende Wirkung entzogen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (PC-Nr. 45-1-4) mit dem Vermerk "Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006" ein Kostenvorschuss von Fr. 500.00 zu hinterlegen.