Baugesuch/Baubewilligung
Je vollständiger die Baugesuchsunterlagen der Bauverwaltung übergeben werden, desto schneller kann Ihr Bauvorhaben bearbeitet und bewilligt werden. Unvollständige Gesuche werden zur Ergänzung zurückgewiesen.
Das Baugesuch ist im Doppel einzureichen und hat mindestens folgende Angaben und Dokumente zu enthalten:
- Baugesuchsformular der Gemeinde Schönenwerd
- Situationsplan im Massstab 1:500 (Lage des geplanten Objekts in Grundbuchplan einzeichnen
- Situation Werkleitungen (Hausanschlüsse Elektrisch, Telco, Wasser, Abwasser, Gas, Fernwärme etc.) im Massstab 1:100
- Baupläne: Sämtliche Grundrisse, Fassaden, Schnitte im Massstab 1:100
- Gesuchsformular der SGV für die Brandschutzbewilligung und/oder Bewilligung wärmetechnischer Anlagen http://www.sgvso.ch/wp/wp-content/uploads/2017/07/BS_Bewilligungsgesuch.pdf
- Energienachweis: Formulare unter unter http://www.endk.ch bzw. http://www.endk.ch/de/fachleute-1/energienachweis/Kantonale%20Hauptformulare. Benötigt werden das Hauptformular für den Kanton Solothurn EN-SO sowie das entsprechende Detailformular EN-1 bis EN-16 (z.B. EN-3 für Heizungs- und Warmwasseranlagen)
- Berechnung der Geschossflächen, Ausnützungsziffer, Grünflächenziffer und Überbauungsziffer
Je nach Bauvorhaben sind weitere Angaben und Nachweise erforderlich. Zum Beispiel bei Mehrfamilienhäusern:
- Angaben über die Anlage von Spielplätzen und Aufenthaltsräumen für Kinder
Alle Dokumente sind vom Bauherrn, Projektverfasser und Grundeigentümer zu unterzeichnen.
Die Baupläne sind massstäblich zu zeichnen (CAD oder von Hand), wobei folgende Farbgebung gilt:
- Schwarz: Bestehende Bauteile
- Gelb: Abbruch
- Rot: Neue Bauteile
Falls Sie ein Grenz- oder Näherbaurecht benötigen, so genügt es nicht, die Pläne vom Nachbarn unterzeichnen zu lassen. Es ist zusätzlich ein Dienstbarkeitsvertrag zwischen den betroffenen Parteien abzuschliessen, welcher notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen wird.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 062 858 61 05 |