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Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien (inkl. Sied-lungsgebiet)

28. August 2026

Die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn hebt das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) auf und erlässt in Absprache mit der Solothurnischen Gebäude-versicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab, gestützt auf § 39bis und § 50 Absatz 1 des Gesetzes über die Kantonspolizei vom 23. September 1990 (KapoG; BGS 511.11) sowie § 31bis des Gesetzes über das kantonale Straf-recht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (EG StGB; BGS 311.1) i.V.m. § 7 der Verordnung über die kantonalen Ordnungsbussen und den Vollzug der Ordnungsbussengesetzgebung durch die Transportpolizei (KOV; BGS 311.4) folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG

  1. Die Allgemeinverfügung «Ausdehnung des Feuerverbots: Absolutes Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 30. Juli 2026 wird widerrufen.
  2. Das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) wird per 26. August 2026,12:00 Uhr, aufgehoben.
  3. Es gilt nach wie vor die Allgemeinverfügung «Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 3. Juli 2026.

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