Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot
Medienmitteilungen Kanton Solothurn, 30.07.2026
Kanton Solothurn: Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot
Die anhaltend hohen Temperaturen und fehlenden Niederschläge haben die akute Trockenheit im Kanton Solothurn verschärft. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5 «sehr gross» angestiegen. Im Rahmen der regelmässig durchgeführten Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn ein absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Gestützt auf die aktuelle Lagebeurteilung des «Erweiterten Sonderstabs Waldbrand» hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn ein absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot im Wald, im Garten sowie überall im Freien verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der «Erweiterte Sonderstab Waldbrand» beurteilt die Situation in regelmässigen Abständen und hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie der fehlenden Niederschläge die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5 «sehr gross» eingestuft.
Nachfolgend der genaue Wortlaut der Verfügung:
ALLGEMEINVERFÜGUNG
Ausdehnung des Feuerverbots: Absolutes Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit
Die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn erlässt in Ergänzung zur Verfügung vom 3. Juli 2026 – aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze – und der damit verbundenen Brandgefahr, in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab, gestützt auf § 39bis und § 50 Absatz 1 des Gesetzes über die Kantonspolizei vom 23. September 1990 (KapoG; BGS 511.11) sowie § 31bis des Gesetzes über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (EG StGB; BGS 311.1) i.V.m. § 7 der Verordnung über die kantonalen Ordnungsbussen und den Vollzug der Ordnungsbussengesetzgebung durch die Transportpolizei (KOV; BGS 311.4)
- Diese Allgemeinverfügung ergänzt die Allgemeinverfügung «Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 3. Juli 2026.
- Das bereits bestehende Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern (Ziffer 1 der Allgemeinverfügung vom 3. Juli 2026) wird ausgedehnt auf das Entfachen von Feuer im Freien (inkl. Siedlungsgebiet).
- Das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet bleibt unverändert bestehen (Ziffer 2 der Allgemeinverfügung vom 3. Juli 2026).
- Das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren ist verboten.
- Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt bis zu ihrem ganzen oder teilweisen Widerruf. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
- Widerhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden mit Ordnungsbusse in der Höhe von Fr. 200.- geahndet. Vorbehalten sind weitere eidgenössische und kantonale Straftatbestände.
Solothurn, 30. Juli 2026
POLIZEI KANTON SOLOTHURN
Fabienne Holland, Kommandantin
Was gilt für das Siedlungsgebiet?
Das Entfachen von Feuer, das Grillieren mit Holz oder Holzkohle sowie das Abbrennen von Feuerwerk sind auf dem gesamten Kantonsgebiet und damit auch im Siedlungsraum verboten.
Feuern oder Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill ist unter vorsichtigem Einsatz im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
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Lassen Sie einen Gas- oder Elektrogrill nie unbeaufsichtigt
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Halten Sie beim Feuern oder Grillieren genügend Abstand zu Hecken, Sträuchern und anderen brennbaren Materialien
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Stellen Sie geeignete Löschmittel wie einen Feuerlöscher, Wassereimer oder eine Löschdecke bereit
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Löschen Sie ein entfachtes Feuer mit viel Wasser
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich über den Notruf 118 die Feuerwehr alarmiert werden.
Erweiterter Sonderstab Waldbrand
Der «Erweiterte Sonderstab Waldbrand» beurteilt die Situation in regelmässigen Abständen. Dem Gremium gehören nebst der Kantonspolizei Solothurn Vertretungen der Solothurnischen Gebäudeversicherung, des Amts für Militär und Bevölkerungsschutz, des Amts für Wald, Jagd und Fischerei, des Amts für Landwirtschaft, des Amts für Umwelt sowie des Gesundheitsamts an.
Auskunft: Waldbrand Hotline
Für Fragen oder weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürgern das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung KatastrophenvorsorgeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., zur Verfügung:
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr
032 627 61 61 / kav@vd.so.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. / kav.so.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 2026-07-30 Kanton Solothurn, Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot (PDF, 144 kB) | Download | 0 | 2026-07-30 Kanton Solothurn, Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot |
| Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots (PDF, 118 kB) | Download | 1 | Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots |
| 20260729_Plakat_Waldbrandgefahr SO (PDF, 289 kB) | Download | 2 | 20260729_Plakat_Waldbrandgefahr SO |
