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Berufung Ersatzmitglied Gemeinderat

26. März 2026

Der Gemeinderat bestimmt nach den Erneuerungswahlen die Anzahl der Ersatzmitglieder jeder Liste (§ 68 Abs. 2 GG). Die Anzahl der Ersatzmitglieder wurde anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 2. September 2025 auf 2 Personen festgelegt. Aufgrund des Ausscheidens eines Gemeinderat Ersatzmitglieds kann die Mitte Schönenwerd nur noch auf ein Ersatzmitglied zurückgreifen.

Anlässlich der Sitzung vom 17. März 2026 hat der Gemeinderat beschlossen, für den Rest der Amtsperiode 2025 – 2029 auf Vorschlag der Mitte Schönenwerd, Peter Walser, Die Mitte Schönenwerd, per 1. April 2026 als Ersatzmitglied des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Schönenwerd zu berufen (§ 115 Abs. 2 GG).


Rechtsmittel:

Beschwerde an das Departement (eingeschrieben) innert zehn Tagen seit der Beschluss öffentlich bekanntgemacht oder schriftlich mitgeteilt wurde (§ 199 Abs. 1 Bst. c i.V.m. § 202 GG).