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Berufung Ersatzmitglieder Gemeinderat

11. September 2025

Im Rahmen der Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2025/29 konnten aufgrund nur eines Kandidaten keine Ersatz-Mitglieder für die Ortspartei -Die Mitte Schönenwerd- gewählt werden. Der Gemeinderat bestimmt nach den Erneuerungswahlen die Anzahl der Ersatzmitglieder jeder Liste (§ 68 Abs. 2 GG). Die Anzahl der Ersatzmitglieder wurde anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 2. September 2025 auf 2 Personen festgelegt.

Für den Rest der Amtsperiode 2025 – 2029 werden auf Vorschlag -Der Mitte Schönenwerd- Mirjam Bucher-Märki und Daniel Lerch, Die Mitte Schönenwerd, per 2. September 2025 als Ersatzmitglieder des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Schönenwerd berufen (§ 115 Abs. 2 GG).

 

Rechtsmittel:

Beschwerde an das Departement (eingeschrieben) innert zehn Tagen seit der Beschluss öffentlich bekanntgemacht oder schriftlich mitgeteilt wurde (§ 199 Abs. 1 Bst. c i.V.m. § 202 GG).