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Aktuelles aus dem Schönenwerder Gemeinderat

2. Juli 2025

Aus dem Schönenwerder Gemeinderat vom 3. und 17. Juni 2025 sowie 1. Juli 2025

 

Umsetzung frühe Sprachförderung
Die frühe Sprachförderung ist im Kanton Solothurn ein kommunales Leistungsfeld. Es liegt damit in der Kompetenz der Gemeinden, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und sie tragen die Verantwortung für die rechtskonforme Umsetzung.

Die frühe Sprachförderung bezieht sich ausschliesslich auf die Sprachförderung für Kinder mit Sprachförderbedarf in Deutsch. Zur Abklärung des Sprachförderbedarfs soll flächendeckend jährlich eine Sprachstanderhebung für Kinder 1.5 Jahre vor dem Kindergarteneintritt durchgeführt werden. Der Kanton stellt dafür den Einwohnergemeinden einen Fragebogen der Universität Basel zur Verfügung. Die Sprachstanderhebung wird im ganzen Kanton über diesen Fragebogen durchgeführt. Die Sprachstanderhebung von Kindern im Erhebungsalter ist für die Erziehungsberechtigten und die Einwohnergemeinden kostenlos. Sie misst den Sprachstand auf Deutsch/Schweizerdeutsch.

Die Förderung muss gemäss Sozialgesetz durch einen Besuch an zwei Halbtagen pro Woche an jeweils mindestens 2.5 Stunden in Form einer alltagsintegrierten und nicht-separativen Förderung in einer Spielgruppe oder Kindertagesstätte stattfinden. Die Gemeinde ist verpflichtet, allen Kindern mit ausgewiesenem Sprachförderbedarf ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung zu stellen.

Bei Kindern mit einem Sprachförderbedarf sieht das Sozialgesetz zwei Möglichkeiten vor, wie die Umsetzung der frühen Sprachförderung in der Gemeinde erfolgen kann. Die Einwohnergemeinden können den Besuch eines Angebots entweder empfehlen oder zum Besuch mittels Verfügung verpflichten. Die Gemeinden müssen eine der beiden Varianten wählen und dieses Vorgehen dann bei allen Kindern mit Sprachförderbedarf anwenden.

Der Gemeinderat Schönenwerd hat anlässlich seiner Gemeinderatssitzung vom 3. Juni 2025 beschlossen, den Besuch zu empfehlen. Gleichzeitig wurde das Konzept zur frühen Sprachförderung genehmigt und Gemeindeschreiberin Mirela Cosic als Ansprechperson für die frühe Sprachförderung gewählt.

Anlässlich der Sitzung vom 1. Juli 2025 wurden dem Rat die Entwürfe der Leistungsvereinbarungen, das Reglement zur frühen Sprachförderung sowie die wiederkehrenden Kosten zur Genehmigung vorgelegt. Der Gemeinderat hat alle Unterlagen sowie die wiederkehrenden Kosten genehmigt. Das Reglement zur frühen Sprachförderung sowie die wiederkehrenden Kosten werden dem Souverän am 22. September 2025 zur Genehmigung beantragt.

Dienstleistungsausbau Homepage
Die Einwohnergemeinde Schönenwerd ist bestrebt, die Dienstleistungen und den Informationsfluss laufend zu erweitern.

Per 1. Juli 2025 wird das Angebot auf der Homepage mit den Modulen «Abo-Dienste» und «Störungsmelder» erweitert.

Abo-Dienste
Neu können sich Personen regelmässig über Neuigkeiten aus dem Gemeinderat, der Verwaltung oder über wichtige Projekte der Gemeinde informiert lassen.

Die Registrierung für den Dienst erfolgt über die «Abo-Dienste». Sobald die Neuigkeiten publiziert wurden, erhalten die Abonnenten innerhalb von 24 Stunden eine Meldung per Mail mit dem Link zu den aktuellen Neuigkeiten.

Störungsmelder
Stellen Personen Defekte oder andere Störungen im Baubereich fest, haben sie die Möglichkeit, direkt eine Meldung zu machen. Die Anliegen können über den «Störungsmelder» mitgeteilt werden. Der Störungsmelder erscheint als Schnellzugriff auf der Homepage der Einwohnergemeinde Schönenwerd.

Die eingegangenen Meldungen werden zeitnah durch die Angestellten der Bauverwaltung bearbeitet.

Herzliche Gratulation zum Lehrabschluss 2025
Der Gemeinderat sowie die Angestellten der Einwohnergemeinde Schönenwerd nehmen mit grosser Freude zur Kenntnis, dass Vincenzo Vuono seine kaufmännische Lehre mit Erfolg bestanden hat.

Vincenzo Vuono


Prüfung Reisedokumente und Beglaubigung Reisevollmachten vor den Sommerferien
Die Schulferien stehen vor der Tür und Ferienreisen rücken näher. Vermeiden Sie, dass der Start in die Sommerferien getrübt wird, indem Sie abgelaufene Reisedokumente rechtzeitig für die Neuausstellung bei den zuständigen Stellen beantragen.

Sollte Ihr Kind ohne Sie in den Urlaub verreisen, bitten wir Sie, rechtzeitig einen Termin für die Beglaubigung der Reisevollmachten zu vereinbaren. Zu beachten sind die untenstehenden Sommeröffnungszeiten.

Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung Schönenwerd
Die Gemeindeverwaltung Schönenwerd hat während den Sommerferien vom 7. Juli bis und mit 10. August 2025 folgende reduzierte Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag:                    09:00 bis 11:30 Uhr

Freitag:                                                 07:00 bis 11:30 Uhr

Nachmittag: jeweils geschlossen (auch kein Telefondienst)

Besuche ausserhalb der reduzierten Öffnungszeiten sind selbstverständlich nach Vereinbarung möglich.

Die Verwaltung bleibt am Freitag, 1. August (Bundesfeier) 2025 den ganzen Tag geschlossen.

Für Todesfälle und Wasserleitungsbrüche ist ein Pikettdienst eingerichtet.

Voranzeigen
Fest der Kulturen 2025

Am 23. August 2025 kochen auf dem Bühl Vertreter aus verschiedenen Nationen traditionelle Gerichte aus ihrer Heimat.

Gewerbetreff 2025
Der Gemeinderat freut sich, die Gewerbetreibenden zum 16. Schönenwerder Gewerbetreff einzuladen. Der Anlass wird am 12. September 2025 durchgeführt.

02.07.2025/Mirela Cosic