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Gemeinderatssitzung vom 27. Oktober 2015

28. Oktober 2015
Erteilung Anlassbewilligungen per 1. Januar 2016 durch Einwohnergemeinden
Anlässlich einer Veranstaltung informierte am 23. September 2015 das Amt für Wirtschaft und Arbeit zusammen mit der Polizei Kanton Solothurn die Einwohnergemeinden über die Änderungen im Wirtschafts- und Arbeitsgesetz, welches am 8. März 2015 vom Solothurner Stimmvolk angenommen wurde. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Die Einwohnergemeinden werden neu Leitbehörden bei der Durchführung von gastwirtschaftlichen Gelegenheitsanlässen sein. Sie koordinieren die verschiedenen Verfahren und eröffnen künftig alle Entscheide gleichzeitig und aufeinander abgestimmt.

Da ein Gesuch für einen gastwirtschaftlichen Gelegenheitsanlass grundsätzlich drei Monate vor dem Anlass bei der Gemeinde einzureichen ist galt es, die Zuständigkeiten innerhalb der Gemeinde zu regeln sowie die Gebühren festzulegen.

Der Rat hat einhellig beschlossen, das neue Anlassbewilligungsverfahren über die Bauverwaltung zu koordinieren und durch die Bau- und Wasserkommission mit Verfügungsberechtigung bewilligen zu lassen.

Der Gemeinderat verabschiedet Gebührenreglement zuhanden der Gemeindeversammlung
Jede Gebührenerhebung braucht eine reglementarische Grundlage. Aufgrund der Gebührenerhebung für die Anlassbewilligungen hat sich dem Gemeinderat die Erarbeitung eines Gebührenreglements aufgedrängt.

Der Gemeinderat verabschiedet zuhanden des Souveräns ein Gebührenreglement, welches die Kanzleigebühren und die Gebühren für die Anlassbewilligungen sowie für die Vermietung der Festbankgarnituren und Festzelte beinhaltet.

Der Gemeindeversammlung wird am 7. Dezember 2015 die Genehmigung des Gebührenreglements beantragt.

Stellungnahme Kantonaler Richtplan während öffentlicher Auflage
Der kantonale Richtplan wird in der Zeit vom 3. August 2015 bis 30. Oktober 2015 öffentlich aufgelegt.

Gestützt auf die Anhörungen zum Entwurf 11/2012 und zur kantonalen Siedlungsstrategie sowie die Beratungen im Kantonsrat überarbeitete das Bau- und Justizdepartement den Richtplan. Die Regierung hat am 30. Juni 2015 den Entwurf zur Kenntnis genommen und zur öffentlichen Auflage freigegeben. Gleichzeitig hat sie die kantonale Siedlungsstrategie als Grundlage für den kantonalen Richtplan festgelegt. Dabei ist die kantonale Bevölkerungsprognose (Szenario hoch) für die Bemessung der Bauzonengrösse massgebend.

Zum Entwurf des kantonalen Richtplans kann sich während der Auflagefrist jedermann äussern. Termingerecht reicht der Gemeinderat eine Stellungnahme ein.

Lernende Jahr 2016
Die auszubildende Kauffrau EFZ ist aufgrund der öffentlichen Ausschreibung und den eingegangenen Bewerbungen bestimmt worden: Larisa Skrceski, wohnhaft in Däniken, wird ihre kaufmännische Lehre im Jahr 2016 antreten.

Bereits heute heissen wir Larisa Skrceski herzlich willkommen und wünschen viel Erfolg und Befriedigung bei der Absolvierung ihrer Ausbildung.

In Kürze
Der Gemeinderat beschliesst, per 1. Januar 2016, die Benützungsgebühr pro SBB-Tageskarte von Fr. 40.00 auf Fr. 45.00 zu erhöhen.



28.10.2015/Mirela Todorovic