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Gemeinderatssitzungen vom 23. April und 7. Mai 2019

8. Mai 2019

 

Barbara Strub wird neue Badangestellte mit Hauptverantwortung Hallenbad

Barbara Strub, wohnhaft in Dulliken, hat am 1. Mai 2019 in einem 40%-Pensum ihre Arbeit als Badangestellte, mit Hauptverantwortung Hallenbad, aufgenommen. Das Pensum von Barbara Strub wird am 1. August 2019 auf 100% erhöht.

Der Gemeinderat sowie die Angestellten der Einwohnergemeinde Schönenwerd freuen sich auf die Zusammenarbeit und heissen Barbara Strub herzlich willkommen.

 

Ausführungsbestimmungen zur kommunalen Rechnungsführung von raumplanungsbedingten Vor- und Nachteilen sowie deren Mittelverwendung nach dem Planungsausgleichsgesetz (PAG)

Der Regierungsrat hat das kantonale Planungsausgleichsgesetz (PAG; BGS 711.18) am 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt. Das Gesetz regelt im Wesentlichen den Ausgleich, welcher bei Grundeigentümern aufgrund raumplanerischer Massnahmen (Ein-, Auszonungen oder Umzonungen) entsteht. Für Grundeigentümer, die aufgrund einer solchen Massnahme einen finanziellen Vorteil oder Nachteil erfahren, wird eine Abgabe respektive eine Entschädigung fällig, wobei die Gemeinden als Grundeigentümer davon befreit sind.

Die kantonal gültige Abgabe von 20% berechnet sich aus der Differenz des Verkehrswertes vor und nach der Ergreifung der planerischen Massnahme.

Den Vollzug der Ausgleichsabgabe regelt die Einwohnergemeinde in einem rechtsetzenden Reglement. Darin wird u.a. bestimmt, wer für den Beschluss über die Erhebung der Ausgleichsabgabe und die Berechnung der Höhe zuständig ist. Sofern eine Gemeinde den kantonal bestimmten (minimalen) Abgabesatz von 20% erhöhen will (bis auf maximal 40%), hat sie dies auch im rechtsetzenden Reglement festzulegen.

Gemäss Gemeinderatsbeschluss soll der Planungsmehrwert mit einem Satz von 20% ausgeglichen werden. Mit dem Ertrag sollen primär öffentliche Kulturgüter unterhalten und Instand gesetzt werden. Für den Beschluss über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe ist die Bau- und Planungskommission zuständig. Für die Verwendung des Ertrages ist der Gemeinderat zuständig.

Der Gemeinderat legt das Planungsausgleichsgesetz dem Souverän am 17. Juni 2019 zur Genehmigung vor.

 

Projekt öisi Aare Niederamt

Das Projekt "öisi Aare Niederamt" wurde auf Initiative der Einwohnergemeinde Winznau lanciert und ist seit Sommer 2016 erfolgreich umgesetzt.

Am 8. Mai 2018 hat der Gemeinderat einen ersten Beitrag für das Jahr 2018 gesprochen.

Die Projekt- und Strategiegruppe beantragt nun im Rahmen der Massnahmenplanung 2019 die Gründung eines Trägervereins. Damit soll erreicht werden, dass das Projekt nachhaltig weitgeführt werden kann.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, dass der Verein "Regionalverein Öisi aare Niederamt" heissen soll. Die dazu nötigen Statuten liegen im Rahmen der Sitzung dem Gemeinderat vor.

Der Gemeinderat ist sich einig, dass das Projekt weiter zu unterstützen ist und beschliesst auch für das Jahr 2019 einen Beitrag. Des Weiteren heisst der Rat die Gründung eines Trägervereins gut.

 

Agglomerationsprogramm Stand Umsetzung Gemeindemassnahmen; Verabschiedung Stellungnahme

Ende 2016 hat das Amt für Raumplanung das Agglomerationsprogramm AareLand 3. Generation beim Bund eingereicht und für verschiedene Infrastrukturvorhaben eine Mitfinanzierung beantragt. Das Agglomerationsprogramm wurde zwischenzeitlich geprüft und es liegen die definitiven Prüfergebnisse vor. Für die Agglomeration AareLand werden die Massnahmen vom Bund zu 35% mitfinanziert. Die in Aussicht gestellten Beiträge belaufen sich auf insgesamt rund CHF 28.3 Millionen.

Mitte 2019 hat der Regierungsrat die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen Aargau und Solothurn für das Agglomerationsprogramm AareLand unterzeichnet. Ohne Leistungsvereinbarung können keine Gelder aus dem Infrastrukturfonds für die Agglomerationsprojekte fliessen.

Die Gemeinde hat sich bereits verpflichtet, die Gemeindemassnahmen der 1. und 2. Generation umzusetzen. Der Gemeinderat nimmt die Massnahme 2. Generation, ÖV4A Intermodale ÖV-Drehscheibe, zur Kenntnis. Des Weiteren bestätigt der Rat die kommunalen Projekte, soweit sie in seiner Kompetenz stehen, voranzutreiben und umzusetzen. Vorbehalten bleiben selbstverständlich anderslautende Beschlüsse durch den Souverän bzw. die zuständigen Organe. Der Gemeinderat beschliesst im Rahmen der Sitzung vom 7. Mai 2019 die Massnahme 3. Generation, S302 Entwicklung von Schlüsselarealen — Dorfkern und Bally.

Die Arbeiten zur Erstellung des Agglomerationsprogramms der 4. Generation haben bereits begonnen. Der Stand der Umsetzung der Massnahmen der 1., der 2. und der 3. Generation muss dem Bund aufgezeigt werden und fliesst in die Beurteilung des Programms ein.

Der Bund wird die Finanzierungsvereinbarung für ein Agglomerationsprojekt das in der Leistungsvereinbarung aufgeführt ist, erst nach Vorliegen einer rechtskräftigen Plangenehmigung respektive Baubewilligung und nach Sicherstellung der Finanzierung seitens der jeweiligen Projektträger abschliessen (das heisst aufgrund der kantonalen und/oder kommunalen Kreditbeschlüsse).

 

In Kürze

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung und den Jahresbericht 2018 der Wasserversorgung Unteres Niederamt zur Kenntnis und beantragt diese der Gemeindeversammlung im Juni 2019 zur Genehmigung. Ebenfalls wird der Vergabe der Prüfung der Jahresrechnung 2019 und 2020 der Wasserversorgung Unteres Niederamt an die Firma Schürmann Treuhand AG, Egerkingen, zugestimmt.

Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht 2018 sowie die Jahresrechnung 2018 der Offenen Jugendarbeit zur Kenntnis.

Die RBSKN hat der Jahresrechnung 2018 anlässlich ihrer Sitzung vom 21. März 2019 zugestimmt. Der Gemeinderat Schönenwerd nimmt am 23. April 2019 die Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis.

 

07.05.2019/Mirela Todorovic