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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB in Olten beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder Sie senden eine Mailanfrage mit den persönlichen Angaben inkl. einer Kopie eines Ausweises und das Handlungsfähigkeitszeugnis wird Ihnen per Post zugestellt.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Region Olten-Gösgen

Amthausquai 23
4601 Olten
Telefon 062 311 86 77
Telefax 062 311 86 60
E-Mail kesb-og@ddi.so.ch