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Hundesteuer

Gestützt auf § 7 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz; BGS 614.71) muss jeder, der einen mehr als drei Monate alten Hund hält, diesen der Einwohnergemeinde melden. Ebenso ist die Weitergabe und der Tod des Hundes meldepflichtig.

Am 1. Januar 2016 wurde die neue AMICUS-Datenbank für die Registrierung von Hunden schweizweit in Betrieb genommen. Hundehalter/Innen und ihr/e Hund/e müssen ab dem 1. Januar 2016 in der AMICUS-Datenbank registriert sein. Die registrierten Daten dienen als Basis für den Einzug der Hundesteuer. Hundehalter/Innen müssen dafür besorgt sein, dass ihre Daten auf der Datenbank stets korrekt sind. Zu deren Kontrolle haben Hundehalter/Innen die Möglichkeit, sämtliche relevanten Daten online unter www.amicus.ch einzusehen. Das Login erfolgt via Personen-ID und Passwort.

  • Haben Sie keine Personen-ID, sind jedoch bei der Gemeinde als Hundehalter/In registriert, dann wenden Sie sich bitte an den Helpdesk von AMICUS.
  • Sind Ihre Adressdaten auf der Datenbank fehlerhaft, dann wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle der Einwohnergemeinde.
  • Weitergabe, Übernahme, Ausfuhr oder Tod Ihres Hundes melden Sie direkt in der AMICUS-Datenbank.
  • Sind die Hundedaten nicht korrekt oder unvollständig (z.B. Chip, Rasse, etc.) oder fehlt der Hund in der Datenbank, dann melden Sie sich bitte bei Ihrem Tierarzt/Ihrer Tierärztin.

Bitte beachten Sie, dass ab 2017 keine Hundemarken mehr abgegeben werden.

Hundesteuer
Die Hundesteuer in Schönenwerd kostet pro Jahr und Hund CHF 120.00 inklusive kantonale Kontrollzeichengebühr von CHF 40.00.

Bezug der Hundesteuer
Jeweils im April erhalten Sie von uns für die Hundesteuer eine Rechnung. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung wird pro Mahnung eine Gebühr von CHF 20.00 in Rechnung gestellt. Wird die Hundesteuer trotz Mahnung nicht beglichen, erstattet die Einwohnergemeinde Schönenwerd Strafanzeige gestützt auf § 15 des Hundegesetzes.

Wenn Ihr Hund während der Rechnungsfrist/Zahlungsfrist verstirbt, so kann die Rechnung noch annulliert werden. Nach der Rechnungsfrist/Zahlungsfrist wird nichts erstattet.

Ich werde Hundehalter

Was muss ich beachten?

https://www.amicus.ch/Content/News/Flyer_DE.pdf

https://www.amicus.ch/Content/News/Handbuch_Hundehalter_DE.pdf

 

Amicus
Amicus - Übersicht für Hundehalter

 

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