Gemeinde Schönenwerd
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Politik - eine Kurzübersicht


Die gesetzgeberischen Entscheide auf Stufe Gemeinde sowie Beschlüsse von grösserer finanzieller Tragweite fasst in Schönenwerd die Gemeindeversammlung. Verantwortlich für die Umsetzung sind der Gemeinderat, die Verwaltung und die Fachkommissionen. Diese Behörden nehmen jedoch auch Steuerungsfunktionen wahr, indem Sie Vorschläge und Anträge zu Handen der Gemeindeversammlung ausarbeiten.
Eine Gemeinde in der Grösse von Schönenwerd kann verschiedene Aufgaben nur gemeinsam mit Partnern bewältigen. Sie arbeitet deshalb mit den Nachbargemeinden und privaten Anbietern zusammen.
Nachbildung des Wirtshausschildes des ehemaligen Gasthauses Krone, heute Gemeindehaus. Foto Thomas Fässli
Gesetzgebendes Organ (Legislative) ist in unserer Gemeinde die Gemeindeversammlung.
Sämtliche Reglemente, welche über intern wirkende Verwaltungsanweisungen hinausgehen, müssen ihr zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Gemeindeversammlung befindet auch über sämtliche Geschäfte mit gewichtigen finanziellen Auswirkungen, das heisst mehr als 100'000 Franken einmalig beziehungsweise mehr als 20'000 Franken wiederkehrend.

Der Gemeinderat ist das Führungs- und Vollzugsorgan (Exekutive). Unterstüzt wird er dabei von der Verwaltung und den Fachkommissionen. Diese Gremien nehmen auch Steuerungsfunktionen wahr, indem sie Vorschläge für erforderliche Anpassungen regulatorischer Art und Kreditbegehren zu Handen der Gemeindeversammlung vorbereiten.

Auf sich selbst gestellt kann eine Gemeinde in der Grösse von Schönenwerd die ihr zugewiesenen Aufgaben nicht effizient und effektiv erfüllen. Es wird deshalb pragmatisch mit verschiedenen Partnern zusammengearbeitet, z.B. im Bereich Feuerwehr mit Gretzenbach und Eppenberg-Wöschnau, bei der Abwasserentsorgung in einem viel grösseren Gemeindeverbund, bei der Abfallentsorgung und beim Sozialen durch Leistungsaufträge an Private.


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