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Neue Vollzugsbestimmungen für die Feuerungskontrolle ab 1. Juli 2018

17. Mai 2018
Neue Vollzugsbestimmungen für die Feuerungskontrolle ab 1. Juli 2018

Am 1. Juli 2018 tritt die neue Luftreinhalteverordnung (LRV-SO 812.41) des Kantons Solothurn in Kraft. Damit ändern die Abläufe und Bestimmungen für die Feuerungskontrolle, für die Einwohnergemeinde und die Hauseigentümer (Anlageinhaber). Neu sind die Anlageinhaber verpflichtet, die Feuerungskontrolle ihrer Anlage fristgerecht zu organisieren, dürfen dazu die zugelassene Fachperson aber selber bestimmen.

Der Ablauf der Feuerungskontrolle sieht ab 1. Juli 2018 wie folgt aus:

• Das Amt für Umwelt fordert die Inhaber von Feuerungsanlagen periodisch zur Kontrolle ihrer Anlagen auf (Öl: alle zwei Jahre; Gas: alle vier Jahre). Die Aufforderung erfolgt jeweils zwischen April und Juni.
• Nach erfolgter Aufforderung hat der Inhaber ein Jahr Zeit, die Kontrolle einer Fachperson in Auftrag zu geben. Die Liste der Fachpersonen ist im Internet aufgeschaltet www.so.ch/feuerungskontrolle
• Falls sich die Feuerung nicht mehr einregulieren lässt, verschickt das Amt für Umwelt innerhalb von 60 Tagen eine Sanierungsverfügung mit entsprechenden Fristen.
• Gemäss kantonalem Gebührentarif verlangt der Kanton pro Messung / Kontrolle einen administrativen Beitrag von fünf Franken. Die Abrechnung erfolgt über die Fachperson.

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