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Gemeinderatssitzung vom 8. November 2016

14. November 2016
Totalrevision Submissionsreglement
Das gültige Reglement über die Vergabe öffentlicher Aufträge ist seit dem 1. Juli 1999 in Kraft und muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Da die wesentlichen Rahmenbedingungen im Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen (Submissionsgesetz/SubG) geregelt sind, kann das Submissionsreglement auf Gemeindeebene kurz gehalten werden.

Der Gemeinderat genehmigt die Totalrevision des Submissionsreglements und legt es dem Souverän am 12. Dezember 2016 zur Genehmigung vor.

Gründung der öffentlich-rechtlichen Unternehmung «Wasserversorgung unteres Niederamt»; Beschlussfassungen und Anträge zuhanden Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016
Im Januar 2015 haben die beiden Gemeinderäte Gretzenbach und Schönenwerd der Begleitgruppe Eppenbergtunnel den Auftrag erteilt, eine gemeinsame Organisation der Trinkwasserversorgung mit Gretzenbach und Schönenwerd zu planen. In der Zwischenzeit wurden die Statuten und der Finanzplan für die neue Organisation „Wasserversorgung unteres Niederamt“ erstellt, überarbeitet und nach der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden an die aktuellen Verhältnisse angepasst.

Demnach plant die öffentlich-rechtliche Unternehmung „Wasserversorgung unteres Niederamt“ die Realisierung eines neuen, regionalen Pumpwerks sowie die für die Wasserverteilung nötigen Primäranlagen, wie Verbindungsleitungen und das Niederzonenreservoir Föhren. Die gesamten Bruttoinvestitionen belaufen sich auf CHF 8,315 Millionen. Es kann mit Subventionen von CHF 2,766 Millionen gerechnet werden, was zu Restkosten von CHF 5,549 Millionen führt. Dazu kann die bereits geleistete Entschädigung der Schweizerischen Bundesbahnen SBB mit CHF 1,65 Millionen kostenmindernd durch die beiden Gründergemeinden Gretzenbach und Schönenwerd eingebracht werden. Daraus resultieren Netto-Investitionskosten von CHF 3,899 Millionen, welche durch die beiden Gründergemeinden zu finanzieren sind.

Der Finanzplan sieht vor, dass für die Finanzierung in den Jahren 2017 bis 2021 insgesamt CHF 5,580 Millionen bereitgestellt werden müssen. Dafür müssen die Gründergemeinden ein Dotationskapital von CHF 1,2 Millionen und ein Darlehen von CHF 2,73 Millionen einbringen. Zudem bringen die beiden Gemeinden ihre bereits erhaltenen Beitragszahlungen der Schweizerischen Bundesbahnen SBB von CHF 1,65 Millionen in die öffentlich-rechtliche Unternehmung „Wasserversorgung unteres Niederamt“ ein.

Sowohl das Dotationskapital als auch die Gemeindedarlehen sollen nach Baufortschritt und Investitionsbedarf durch den Vorstand der öffentlich-rechtlichen Unternehmung „Wasserversorgung unteres Niederamt“ bei den Gemeinden abgerufen werden können. Aus diesem Grund werden mit der Gründung der öffentlich-rechtlichen Unternehmung „Wasserversorgung unteres Niederamt“ die gesamten notwendigen Mittel zur Finanzierung der neuen Organisation durch die Gemeindeversammlungen Gretzenbach und Schönenwerd beschlossen.

In Nettozahlen ausgedrückt muss die Gemeinde Schönenwerd folgende Beträge für die öffentlich-rechtliche Unternehmung „Wasserversorgung unteres Niederamt“ sicherstellen und „umbuchen“:

  • CHF 800‘000.00 für die Äufnung des Dotationskapitales
  • CHF 1.82 Millionen als Darlehen für die vorgesehenen Investitionen
  • CHF 1.1 Millionen Umbuchung der SBB-Entschädigung in die öffentlich-rechtliche Unternehmung „Wasserversorgung unteres Niederamt“

Der Beteiligungsanteil der beiden Gemeinden ergibt sich aus den Statuten, d.h. 33% für Gretzenbach und 67% für Schönenwerd. Die Ausfinanzierung der neuen Unternehmung erfolgt somit gestaffelt.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 folgende Anträge:

1. Die Genehmigung der Statuten der „Wasserversorgung unteres Niederamt“ vom 25.10.2016.

2. Für die Gründung und Finanzierung der Investitionen des öffentlich-rechtlichen Unternehmens „Wasserversorgung Unteres Niederamt“ sind die gemäss Finanzplan 2017 bis 2021 vom 11. Juli 2016 nötigen finanziellen Mittel von maximal brutto CHF 8,315 Millionen durch die beiden Gründergemeinden Gretzenbach und Schönenwerd mit Dotationskapital und Darlehen gemäss statutarischem Beteiligungsverhältnis einzubringen. Darin ist das Startkapital der beiden Eignergemeinden von Total CHF 150‘000.00 enthalten. Die Gemeindeversammlung soll deshalb den Finanzplan als verbindlich erklären.

Der Vorstand der öffentlich-rechtlichen Unternehmung „Wasserversorgung unteres Niederamt“ kann die finanziellen Mittel nach dem Investitionsbedarf und auf der Grundlage des hierfür verbindlichen Finanzplanes 2017 bis 2021 bei den beiden Gemeinden gestaffelt abrufen. Die beiden Gemeinderäte werden von der Gemeindeversammlung beauftragt und bevollmächtigt, die entsprechenden finanziellen Mittel auszulösen.

Demissionen und Neuwahlen
Der Gemeinderat nimmt die Demissionen von Sandra Leuenberger-Zipperlen als Mitglied des Ausschusses Chrone-Zitig und von Alain Lack als Mitglied der Bau- und Wasserkommission zur Kenntnis und dankt ihnen für die geleisteten Dienste.

Der Rat wählt Kaarina Riesen Kuhn als neues Mitglied der Umwelt- und Gesundheitskommission, Verena Fallegger Marty als neues Mitglied der Alterskommission und Simon Gassler als neues Mitglied der Bau- und Wasserkommission. Der Gemeinderat wünscht ihnen beim Engagement im Dienste der Öffentlichkeit viel Befriedigung und Erfolg.



09.11.2016/Mirela Todorovic