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Widerruf des Feuerverbots im Wald, am Waldrand und an Fluss-/Seeufern sowie des Feuerwerksverbots

5. September 2018

Allgemeinverfügung

Das Feuerverbot im Wald, am Waldrand und an Fluss- / Seeufern ist ab dem 3. September 2018 aufgehoben. Für das Abbrennen von Feuerwerk gelten die kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Bestimmungen.

Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem angefügten PDF.

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