Widerruf des Feuerverbots im Wald, am Waldrand und an Fluss-/Seeufern sowie des Feuerwerksverbots
Allgemeinverfügung
Das Feuerverbot im Wald, am Waldrand und an Fluss- / Seeufern ist ab dem 3. September 2018 aufgehoben. Für das Abbrennen von Feuerwerk gelten die kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Bestimmungen.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem angefügten PDF.
Zugehörige Objekte
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Aufhebung_Feuerverbot_Kanton_Solothurn_05.09.2018.pdf | Download | 0 | Aufhebung_Feuerverbot_Kanton_Solothurn_05.09.2018.pdf |