Amtliche Publikation Friedensrichterkreis Niederamt
Gemäss § 6 des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung eines Friedensrichterkreises vom 01.09.2017, welchem die Einwohnergemeinden Schönenwerd, Gretzenbach und Eppenberg-Wöschnau angehören, obliegt die Wahl des Friedensrichters den Vertragsparteien. Wählbar sind stimm- und wahlberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner aus den Vertragsgemeinden des Friedensrichterkreises Niederamt. Die Gemeinderäte der Vertragsparteien wählen den Friedensrichter anlässlich unabhängig voneinander stattfindenden ordentlichen Sitzungen.
Als Friedensrichterin gewählt ist:
Sandra Leuenberger-Zipperlen, 1975, lic. iur., Juristin, Schönenwerd
Gemeinderäte der Einwohnergemeinden Schönenwerd, Gretzenbach und Eppenberg-Wöschnau
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Departement (eingeschrieben) innert zehn Tagen seit der Publikation (§§ 200 Abs. 1 Bst. g i.V.m. § 202 Abs. 1 Gemeindegesetz).
Zugehörige Objekte
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