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Gemeinderatssitzung vom 21. Februar 2017

27. Februar 2017
Genehmigung Bauprojekt und Vereinbarung mit Bürgergemeinde; Beschluss öffentliche Auflage Teilrevision-Generelle Wasserversorgungsplanung und Rodung
In den vergangenen Wochen wurden durch das beauftragte Planungsbüro KFB Pfister AG alle relevanten Unterlagen erarbeitet, damit die Auflage für die Teilrevision Generelle Wasserversorgungsplanung öffentlich aufgelegt werden kann. Gleichzeitig wird auch das Rodungsgesuch für den neuen Standort des Reservoirs Föhren öffentlich aufgelegt. Mit dieser Auflage und der anschliessenden Zustimmung durch den Regierungsrat ist die Baubewilligung für dieses Bauprojekt erteilt.

Eine Vereinbarung zwischen der Bürgergemeinde Schönenwerd als aktuelle Landbesitzerin und der Wasserversorgung unteres Niederamt und der Einwohnergemeinde Schönenwerd als Bauherren, soll es ermöglichen mit den Bauarbeiten, ohne vorgängige verbindliche Grundeigentumsübertragung, beginnen zu können.

Da der Neubau des Reservoirs Föhren Waldfläche beanspruchen wird, muss die gleiche Fläche mit einer Neuaufforstung kompensiert werden. Diese Neuaufforstung wird im Gebiet der ehemaligen Deponie Haselmatt erfolgen, wo die Einwohnergemeinde Schönenwerd heute die entsprechende Fläche besitzt. Die entsprechenden Vorgaben, Unterlagen und Pläne sind Bestandteil der Auflageakten.

Der Gemeinderat genehmigt das Bauprojekt für den Neubau Reservoir „Föhren“ und das Zonenpumpwerk „Obere Zone“ inkl. Ringschluss sowie die Vereinbarung zwischen der Bürgergemeinde Schönenwerd, der Wasserversorgung unteres Niederamt und der Einwohnergemeinde Schönenwerd. Die öffentliche Auflage der Teilrevision der generellen Wasserversorgungsplanung und des Rodungsgesuches erfolgt vom 10. März 2017 bis 7. April 2017 in der Gemeindeverwaltung Schönenwerd.

Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Anerkennung des Friedensrichters der Gemeinde Schönenwerd durch die Gemeinde Eppenberg-Wöschnau
Seit dem 1. Januar 2014 besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Anerkennung des Friedensrichters der Gemeinde Schönenwerd durch die Gemeinde Eppenberg-Wöschnau.

Die Einwohnergemeinde Gretzenbach möchte sich dem öffentlich-rechtlichen Vertrag anschliessen. Grundsätzlich könnte der bestehende Vertrag um die Gemeinde Gretzenbach erweitert werden. Doch aus Akzeptanzgründen macht es Sinn, neu einen Friedensrichterkreis mit den Gemeinden Schönenwerd, Eppenberg-Wöschnau und Gretzenbach zu errichten.

Für die Bildung eines Friedensrichterkreises benötigt es ebenfalls einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Für die Gemeinde Schönenwerd hat diese Änderung keine negativen Folgen.

Ale beteiligten Gemeinden stimmen einem Friedensrichterkreis zu. Der erarbeitete Vertrag wird der Gerichtsverwaltungskommission zur Vorprüfung eingereicht. Der öffentlich-rechtliche Vertrag muss anschliessend durch den Souverän genehmigt werden.

Buskonzept Olten Gösgen Gäu: Einladung zur Mitwirkung
Ausgehend von Verbesserungen beim Bahnangebot im Niederamt durch den Halbstundentakt Olten-Aarau im Regionalverkehr und vom Mobilitätsplan Olten, wurde im vergangenen halben Jahr das Busangebot in den Bezirken Olten, Gösgen und Gäu überprüft. Es hat sich rasch gezeigt, dass die zu erarbeitenden Vorschläge den ganzen Untersuchungsraum betreffen.

Eine breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat die Planung in vier Sitzungen begleitet. Nun liegt der Schlussbericht zuhanden der Mitwirkung vor. Die Änderungsvorschläge sind umfassend und betreffen alle Regionen.

Das im Schlussbericht dokumentierte Fahrplanangebot zeichnet sich wie folgt aus: Das Busangebot wird einfacher, besser dank Taktverdichtungen auf Linien mit starker Nachfrage und noch stärker auf die Bahnfahrpläne abgestimmt. Einzelne, äusserst schwach nachgefragte Angebote, sollen nur noch zu Zeiten angeboten werden, wo eine entsprechende Nachfrage vorhanden ist, beziehungsweise nicht mehr angeboten werden. Trotz der grossen Verbesserungen ist es gelungen, ein Konzept zu erarbeiten, das sehr bescheidene betriebliche Mehrkosten mit sich bringt. Entsprechend der Plafonierung der Mittel für den öffentlichen Verkehr sind allerdings in den Nebenverkehrszeiten/Randzeiten und Sonntags nur marginale Verbesserungen enthalten.

Fristgerecht reicht der Gemeinderat eine Stellungnahme zum Buskonzept ein.

Ortsplanungsrevision: Zukunftskonferenz
Mit der Durchführung der Zukunftskonferenz sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit erhalten, direkt Einfluss auf die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Schönenwerd zu nehmen. Dabei stehen in erster Linie folgende Fragen im Vordergrund:

Was gefällt Ihnen heute in Schönenwerd? Wie soll unsere Gemeinde im Jahr 2040 aussehen? Was sind Ihre Vorstellungen, Wünsche und Bedenken? Diese, aber auch andere Fragen sollen im Rahmen der Veranstaltung diskutiert werden. Der Gemeinderat, die Arbeitsgruppen Ortsplanungsrevision und das beauftragte Planungsbüro BSP Partner AG laden deshalb alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich an die Zukunftskonferenz Schönenwerd 2040 ein.

Die Zukunftskonferenz findet am Freitag, 17.03.2017, 19:00 – 21:50 Uhr und Samstag 18.03.2017, 8:00 – 11:50 Uhr im Casino statt.

Alle Interessierten werden gebeten sich bis zum 13. März 2017 anzumelden. Die schriftliche Anmeldung kann an die Gemeindeverwaltung, Ortsplanungsrevision, Oltnerstrasse 7, 5012 Schönenwerd oder per E-Mail: ortsplanung@schoenenwerd.ch erfolgen.




23.02.2017/Mirela Todorovic