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Gemeinderatssitzung vom 21. Juni 2016

23. Juni 2016
Richterliches Verbot Oltnerstrasse 7 (ehemaliges CS-Gebäude)
Damit die Belegung der Parkplätze durch Nichtberechtigte durch die Polizei geahndet werden kann, hat der Gemeinderat beschlossen, für GB Schönenwerd Nr. 244, Oltnerstrasse 7 (ehemaliges CS-Gebäude), beim Richteramt Olten-Gösgen ein richterliches Verbot zu beantragen. Dieses Verbot soll das bestehende Verbot der Credit Suisse AG, ehemalige Eigentümerin, ersetzen.

Unbefugten soll richterlich untersagt werden, auf dem Grundstück GB Schönenwerd Nr. 244 Fahrzeuge jeglicher Art abzustellen. Ausgenommen sind Besucher des Gemeindehauses und Mieter der gelb markierten Parkfelder. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt soll mit einer Busse bestraft werden.

Neubau Grundwasserpumpwerk Aarefeld; Nachtragskredit für ergänzende hydrologische Abklärungen
Der Gemeinderat Schönenwerd bewilligte an seiner Sitzung vom 19. Mai 2015 den Kredit für die Planungsphase 2 „Bauprojekt“. Am 10. November 2015 stellten die beauftragten Planer von BSB + Partner Ingenieure + Planer, Oensingen, den technischen Bericht zum neuen Grundwasserpumpwerk Aarefeld inkl. einem Kostenvoranschlag aus. Dieser Kostenvoranschlag wurde den Einwohnern der Gemeinden Schönenwerd und Gretzenbach an den Gemeindeversammlungen vom Dezember 2015 vorgestellt, verbunden mit der Frage, ob ein neues, eigenes Grundwasserpumpwerk durch die beiden Gemeinden im Aarefeld realisiert werden soll. Beide Gemeindeversammlungen bejahten den Bau eines neuen Grundwasserpumpwerks ohne Opposition. Zu diesem Zeitpunkt ging man von einem kommunalen Grundwasserpumpwerk mit einer Entnahmemenge von 6‘000 l/min aus. In der Zwischenzeit hat der Kanton verlauten lassen, dass das neue Grundwasserpumpwerk Aarefeld auf eine Förderleistung von 10‘000 l/min ausgelegt und im Rahmen eines kantonalen Nutzungsplanes umgesetzt werden soll. Somit entsteht ein regionales und nicht wie vorgesehen kommunales Grundwasserpumpwerk, mit dem Vorteil einer Subventionszusicherung durch den Kanton.

Als Folge davon muss nun aber ein umfangreicherer Pumpversuch als ursprünglich budgetiert und geplant durchgeführt werden. Gleichzeitig sollen auch ergänzende hydrologische Abklärungen zur Bestimmung der Schutzzonen und der Wasserqualität vorgenommen werden. Die Mehrkosten betragen CHF 135‘000.00 exkl. MWST. Die Vertreter des Kantons haben eine Kostenbeteiligung von 35% an den Gesamtkosten von CHF 170‘000.00 in Aussicht gestellt. Dafür muss aber beim Kanton ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.

Im Vordergrund steht nach wie vor das Ziel, Ende 2019 das neue Grundwasserpumpwerk Aarefeld in Betrieb nehmen zu können.

Der Gemeinderat genehmigt den Nachtragskredit von CHF 90‘000.00, Anteil Gemeinde Schönenwerd, für ergänzende hydrologische Abklärungen für das geplante Grundwasserpumpwerk Aarefeld. Zudem erteilt der Rat dem Bauausschuss Pumpwerk Aarefeld die Kompetenz zur Auftragserteilung.

Ersatzbeschaffung Server Primarschule
Für das Primarschulhaus Feld wurde im Budget 2016 ein Ersatz für den bestehenden Server bewilligt. Im Zusammenhang mit der Beschaffung dieses Servers stellten sich die ICT-Verantwortlichen der Primarschulen/Kindergarten die Frage über die zukünftige Organisation der Datenaufbewahrung und der Vernetzung zwischen den verschiedenen Schulstandorten in der Gemeinde.

Im Ausschuss ICT wurde im Rahmen von zwei Sitzungen über verschiedene Varianten diskutiert und eine entsprechende Empfehlung erarbeitet. Der Gemeinderat hat daraufhin am 22. März 2016 die Vorschläge des Ausschusses ICT beraten und entschieden, dass die Schulstandorte der Primarschulen in Zukunft die Datenspeicherung und Schulverwaltung beider Schulstandorte nur noch mit einem zentralen Server sicherstellen. Der zentrale Server soll im Schulhaus Feld zu stehen kommen.

Der Auftrag für die Ersatzbeschaffung des Servers im Schulhaus Feld wird der Netree AG in Däniken vergeben.




22.06.2016/Mirela Todorovic